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Betriebsverfassungsrecht – Begünstigungsverbot

Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 11. Februar 2020 entschieden, dass die Überlassung eines Dienstwagens auch zur privaten Nutzung gegen das Begünstigungsverbot verstoße (7 Sa 997/19).

Begründung: Der Verstoß begründe sich jedenfalls dann, wenn dem Betriebsratsmitglied als Arbeitnehmer der Dienstwagen nicht zustehen würde.

Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Das betriebsverfassungsrechtliche Ehrenamt soll keine Begünstigungen gewähren bzw. mit sich bringen! Eine private Nutzung stellt aber diesen Vorteil dar!

Von | 2020-06-26T09:28:14+02:00 26. Juni 2020|Betriebsverfassungrecht|