Betriebsrätestärkungsgesetz: Kurz vor dem Jahresende 2020 hat das BMAS den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und zur Stärkung der Betriebsräte (Betriebsrätestärkungsgesetz)“ vorgelegt
(zusammengefasster) Inhalt:
- Ausweitung des vereinfachten Wahlverfahrens
- besonderer Kündigungsschutz für die Initiatoren einer Betriebsratswahl
- Mitbestimmungsrechts bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit
- Festlegung, dass bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Betriebsrat grds. der Arbeitgeber „Verantwortlicher“ i.S.d. Datenschutzrechts ist