Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 26. Mai 2023 entschieden, dass der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht bei der Kürzung der Betriebsratsvergütung habe (12 TaBV 1/23).

Keine Beteiligung: Die Vergütung des Betriebsratsvorsitzenden sei nicht eine Gremiumsangelegenheit, sondern individuell des Vorsitzenden.

Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Da die Ausübung der ehrenamtlichen betriebsverfassungsrechtlichen Tätigkeit unentgeltlich erfolgt, sondern die Vergütung bedingt ist durch die arbeitsvertragliche Tätigkeit, ist es auch keine Gremiumsarbeit, sich um die Vergütung der einzelnen Betriebsratsmitglieder zu kümmern. Diese Rechtsprechung sollten daher alle Arbeitgeber und Betriebsratsmitglieder kennen!