Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 21. April 2021 entschieden, dass Regelungen zu leistungsbezogenen Vergütungen nicht immer in einem Arbeitsvertrag enthalten sein müssen, sondern auch auf entsprechende Betriebsvereinbarungen verwiesen werden könne (6 Sa 314/20).
Betriebsvereinbarung: In diesem Zusammenhang hätten die Betriebsparteien jedoch zu bedenken bei der Gestaltung der Regelungen, dass bei leistungsbezogenen Vergütungen dennoch der Arbeitgeber zur Gewährung der vereinbarten Vergütung laut Arbeitsvertrag in jedem Fall verpflichtet sei.
Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Den Betriebsparteien steht das Recht zu, basierend auf § 87 Abs. 1 Nr. 10, 11 BetrVG, auch leistungsbezogene Vergütungsregelungen zu treffen. Insoweit ist es jedoch zwingend, zu beachten, dass eine grundsätzliche Vergütungspflicht auf jeden Fall besteht!