Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat mit Beschluss vom 23. Februar 2021 entschieden, dass eine Mitbestimmung des lokalen Betriebsrats gegeben sein kann gem. § 87 BetrVG, wenn die ausländische Muttergesellschaft Boni-Zahlungen beabsichtige (6 TaBV 1/ 21).
Begründung: Auch wenn ein solcher Fall nicht abschließend in der Rechtsprechung geklärt sei, gelte dies (wohl) dann, wenn in diesem Zuge innerbetriebliche Matrixorganisationen gebildet werden.
Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Unbeschadet der Frage, ob bei Boni-Zahlungen, die von einer ausländischen Muttergesellschaft gezahlt werden sollen, der Betriebsrat zu beteiligen sei, begründet die Schaffung innerbetrieblicher Strukturen in Form von Matrixorganisationen das Beteiligungsrecht des Betriebsrats – geht es um eine kollektive Grundsatzregelung!