Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 17. November 2021 entschieden, dass der Arbeitgeber auch die Kosten für ein Betriebsratsseminar zu tragen habe, wenn dort Seminarbeilagen (z.B. Tablet, Bücher) verteilt werden (7 ABR 27/20).
Rechtswirkung: Solange es sich um ein Pauschalbetrag handele und die Seminargebühren (deswegen) nicht unangemessen hoch und unverhältnismäßig seien, begründe sich die Verpflichtung zulasten des Arbeitgebers, die Seminarkosten übernehmen zu müssen.
Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Dem Arbeitgeber obliegt die Kostentragungspflicht für alle erforderlichen und rechtmäßigen Kosten, die durch den Betriebsrat entstehen. Seminarbeilagen gehören mittlerweile „mit dazu“ zu einem Betriebsratsseminar, sodass auch insoweit – wenn die Grenze der Unverhältnismäßigkeit nicht überschritten wird – die Kosten zu übernehmen sind! Diese Rechtsprechung sollten sowohl Betriebsräte als auch Arbeitgeber kennen!