Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 02. Juli 2021 entschieden, dass eine schwebend unwirksame Betriebsvereinbarung auch nach Jahren (hier: 9 Jahre) noch genehmigt werden könne (6 Sa 8/19).
Rechtswirkung: Die Genehmigung beziehe sich auf den Abschluss der Betriebsvereinbarung und heile damit einen (formellen) Fehler.
Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Sofern keine entsprechende Frist zur Genehmigung (§ 177 Abs. 2 S. 1 BGB) gesetzt worden sei, können Betriebsvereinbarungen nicht nur schwebend unwirksam sein, sondern auch durch die Genehmigung „geheilt“ werden können! Diese Rechtsprechung sollten beide Betriebsparteien – Betriebsrat und Arbeitgeber – kennen, kann sie doch erheblich zur Rechtssicherheit beitragen!