Grundsatz: Das Arbeitsgericht Mannheim hat mit Urteil vom 07. März 2023 entschieden, dass sich ein Betriebsratsmitglied (hier: Vorsitzender) nicht auf einen Vergütungsanspruch eines von ihm ausgeschlagenen Jobs geltend machen könne, wenn ihm die Tätigkeit allein aufgrund seiner Betriebsratstätigkeit angeboten wurde (7 Ca 129/22).

Verstoß gegen das Begünstigungsverbot: § 78 Abs. S. 2 BetrVG erlaube eine solche Handlung nicht.

Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Die Neutralität des Betriebsratsamtes gilt es zu schützen, weder eine Benachteiligung noch eine Begünstigung darf erfolgen. Dies erfasst auch Stellenangebote, die einem Mitglied (egal, ob ein ordentliches Mitglied oder dem Vorsitzenden dies angeboten wird) allein aufgrund seiner Betriebsratstätigkeit angeboten werden. Diese Rechtsprechung sollten daher alle Arbeitgeber und Betriebsratsmitglieder kennen!