Grundsatz: Eine durch COVID-19 verursachte Erkrankung kann eine Berufskrankheit sein (Bundesregierung, Dezember 2020).
Berufskrankheit: Maßgenblich könne die verursachte Krankheit eine Berufskrankheit i.S.d. Nr. 3101 der Berufskrankheitenliste sein.
Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Die medizinischen Auswirkungen von COVID-19 können derart intensiv und langfristig sein, dass es nur folgerichtig ist, diese Krankheitsbilder auch als Berufskrankheiten zu erfassen und auch als solche zu benennen.