Ermöglicht der Arbeitgeber auf seiner Facebook-Seite die Veröffentlichung so genannter Besucher-Beiträge (Postings), die sich nach ihrem Inhalt

  •  auf das Verhalten oder
  • die Leistung

einzelner Beschäftigter beziehen, unterliegt die Ausgestaltung dieser Funktion der Mitbestimmung des Betriebsrats (BAG, 13.12.2016, Az.: 1 ABR 7/15)

Technische Einrichtung: Durch die Postings auf Facebook komme es zu einer Überwachung der Arbeitnehmer durch eine

  • technische Einrichtung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG),
  • welche der (erzwingbaren) Mitbestimmung des Betriebsrats unterläge

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