Grundsatz: Das Bundeskabinett hat am 10.03.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur „Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“ (Arbeit-von-morgen-Gesetz) beschlossen.
Umfang: Neben weiteren Schwerpunkten geht das Gesetz auch auf die Kurzarbeit ein – die hier ausschließlich dargestellt wird. Danach soll im Hinblick auf die (befürchteten) Auswirkungen der Corona-Krise die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld gesenkt werden sowie auch Leiharbeiter sollen Kurzarbeitergeld beziehen können.