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Gesetzgebungsverfahren – „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ und die Auswirkungen auf Kurzarbeit

Grundsatz: Das Bundeskabinett hat am 10.03.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur „Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“ (Arbeit-von-morgen-Gesetz) beschlossen.

Umfang: Neben weiteren Schwerpunkten geht das Gesetz auch auf die Kurzarbeit ein – die hier ausschließlich dargestellt wird. Danach soll im Hinblick auf die (befürchteten) Auswirkungen der Corona-Krise die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld gesenkt werden sowie auch Leiharbeiter sollen Kurzarbeitergeld beziehen können.

 

Von | 2020-03-14T14:03:20+01:00 14. März 2020|Arbeitsrecht|