Wir helfen bei Fragen zum Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsrecht, Interessenausgleich und Sozialplan | Telefon: 040 / 67 51 99 60

Keine mitbestimmungspflichte Umgruppierung

Das Arbeitsgericht Essen hat mit Beschluss vom 04. Oktober 2018 (Az.: 6 BV 40/18) entschieden, dass es keine mitbestimmungspflichtige Umgruppierung sei, wenn ein Betriebsratsmitglied eine höhere Vergütung erhalte, um damit die betriebsübliche Entwicklung abzubilden und es sich dabei um eine andere Entgeltgruppe handele.

 

Von | 2018-10-31T20:15:12+01:00 31. Oktober 2018|Betriebsverfassungrecht|