Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 22. Juli 2021 entschieden, dass die wirtschaftliche Belastung der Entgeltfortzahlung zulasten des Arbeitgebers die Begründung für eine krankheitsbedingte Kündigung sei könne (2 AZR 125/21).
Dogmatik: Die wirtschaftliche Belastung der Entgeltfortzahlung gem. §§ 3, 4 EFZG, die gem. § 12 EFZG unabdingbar sei, sei auch maßgeblich für eine krankheitsbedingte Kündigung.
Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Ist der Mitarbeiter krankheitsbedingt arbeitsunfähig und damit abwesend begründet sich zulasten des Arbeitgebers die 6-wöchige Lohnfortzahlung. Dies stellt für einen wirtschaftlichen Schaden dar. Im – dramatischen – Widerholungsfall ist es daher auch nur konsequent, dass dieser wirtschaftliche Fakt auch bei der Interessenabwägung einer Kündigung zugunsten des Arbeitgebers gewertet wird! Diese Rechtsprechung sollten beide Arbeitsvertragsparteien kennen!