Grundsatz: Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 18. Februar 2022 entschieden, dass das Fälschen eines Impfausweises eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen könne (11 Ca 5388/21).
Prüfung: Im Einzelfall stelle dies einen „an sich“-Grund i.S.d § 626 Abs. 1 BGB dar, der die außerordentliche Kündigung rechtfertige.
Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Eine Urkundenfälschung ist eine Straftat (§ 267 StGB). Diese an sich rechtfertigt den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung. In aktuellen Zeiten einer Pandemie umso mehr! Diese Rechtsprechung sollten alle Mitarbeiter kennen, die in der aktuellen Zeit darüber nachdenken, den Zugang zum Betrieb rechtswidrig zu ermöglichen!