Grundsatz: Das Arbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 15. April 2021 entschieden, dass eine Kündigung wegen Abwesenheit des Mitarbeiters aufgrund behördlich angeordneter Quarantäne unwirksam sei (8 Ca 7334/ 20).
Sittenwidrigkeit: Eine solche Kündigung sei sittenwidrig.
Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Muss ein Mitarbeiter in eine behördlich angeordnete Quarantäne, dann hat er diese Maßgabe zu beachten und umzusetzen. Andernfalls würde er einen Rechtsverstoß begehen, der dann auch sanktioniert werden könnte. Dementsprechend steht dieser – dem Kollektiv auch dienender – Abwesenheitsgrund über dem Arbeitgeberinteresse auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses!