Grundsatz: Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 13. Mai 2020 für die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes in Zeiten von Corona gestimmt.

 

Inhalt: Corona: Das Kurzarbeitergeld wird für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50% reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem

  1. vierten Monat des Bezugs auf 70% (77% für Haushalte mit Kindern)
  2. siebten Monat des Bezuges auf 80% (87% für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht

 

Dauer: Befristet bis Ende 2020