Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 16. Dezember 2020 ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Frage der Vergütung von Leiharbeitnehmern gerichet (5 AZR 143/19).
Thema: Fragen zum Grundsatz er Gleichstellung von Leiharbeitnehmern und Stammarbeitnehmer durch Tarifvertrag.
Praxistipp: Mit Spannung bleibt die Antwort des EuGHs zu diesem doch sehr praxisbezogenem und spannungsträchtigem Thema abzuwarten!