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Leiharbeit – Vergütung von Leiharbeitnehmern

Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 16. Dezember 2020 ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Frage der Vergütung von Leiharbeitnehmern gerichet (5 AZR 143/19).

Thema: Fragen zum Grundsatz er Gleichstellung von Leiharbeitnehmern und Stammarbeitnehmer durch Tarifvertrag.

Praxistipp: Mit Spannung bleibt die Antwort des EuGHs zu diesem doch sehr praxisbezogenem und spannungsträchtigem Thema abzuwarten!

Von | 2020-12-17T14:23:56+01:00 17. Dezember 2020|Arbeitsrecht|