Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 14. September 2022 entschieden, dass durch Tarifverträge die gesetzlich vorgeschrieben Höchstüberlassungsdauer überschritten werden könnte (4 AZR 83/21).

Rechtsgrundlage: Mittels Tarifverträge könnte die gesetzlich zulässige Höchstdauer von 18 Monaten einer Überlassung eines Leiharbeitnehmers überschritten werden – und zwar unabhängig von der jeweiligen Tarifgebundenheit des Verleihers oder Entleihers.

Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nennt zwar eine zulässige Höchstdauer einer Überlassung, allerdings sind tarifvertragliche Abweichungen erlaubt. Insoweit steht diese Entscheidung im Lichte des Grundsatzes, dass durch Tarifverträge abweichende Vereinbarungen erlaubt sind. Diese Rechtsprechung sollten daher besonders alle Leiharbeitnehmer kennen!