Grundlage:§§ 294 ff., 307, 615, 616, 623 BGB

Grundsatz:Mit Urteil vom 10. April 2018 stellt das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein folgende Leitsätze für die Aufhebung eines Anstellungsvertrags eines GmbH-Geschäftsführers auf (1 Sa 367/17):

  1. „Ein Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers kann – vorbehaltlich anderslautender wirksamer vertraglichen Vereinbarung – auch mündlich aufgehoben werden.
  2. Behauptet eine Partei eine Vereinbarung über die mündliche Aufhebung des Anstellungsvertrags eines GmbH-Geschäftsführers und den Wechsel des Geschäftsführers in eine andere Gesellschaft, kann der Umstand, dass beide Parteien über Monate sich entsprechend dieser Behauptung tatsächlich verhalten haben, den Schluss darauf zulassen, dass die Vereinbarung tatsächlich zustande gekommen ist.“

Rechtsfolge:Sofern es nicht arbeitsvertraglich anders vereinbart wurde, kann die Aufhebung eines Anstellungsvertrags für einen GmbH-Geschäftsführer mündlich erfolgen.

Hinweis:Dieses Urteil widerspricht § 623 BGB, wonach es bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen der Schriftform bedarf. Das hier eine mündliche Aufhebung wirksam ist, ist höchst ungewöhnlich und stellt eine Besonderheit da.