Grundsatz: Das Bundeskabinett hat am 30.08.2023 die Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen – um bürokratische Hürden abzubauen und die Wirtschaft (wieder) „anzukurbeln“. 

Grundsatz – Schriftformerleichterung: Die elektronische Form (vgl. §§ 126 Abs. 3, 126a, 126b BGB) sollen die Regelform werden aus Gründen der Arbeitserleichterung. 

Auswirkungen auf das Arbeitsrecht: 

  • Arbeitsvertrag: Sofern ein Arbeitsvertrag in elektronischer Form geschlossen wird, soll das Nachweisgesetz verändert werden, dass der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen zu erteilen, entfallen soll.
  • Arbeitszeugnisse: Die Erteilung von Arbeitszeugnissen soll in elektronischer Form möglich sein.
  • Arbeitszeitliche Aushänge: Aushänge über die Arbeitszeit sollen auch elektronisch möglich sein, sofern alle Mitarbeiter Zugang zu den Informationen haben; dies soll das Arbeitszeitgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz betreffen.
  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz: Die elektronische Schriftform soll zukünftig auch für Anträge auf Verringerung der Arbeitszeit sowie auf Elterngeld und deren Ablehnung gelten.