Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 28. April 2021 entschieden, dass Bezugnahmeklauseln ihre Dynamik verlieren würden, wenn der in Bezug genommene Tarifvertrag nicht mehr eindeutig bestimmbar sei (4 AZR 229/20).
Rechtsfolge: Der Tarifvertrag verliere seine Dynamik und gelte fortan nur noch statisch.
Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Auch wenn es ein dogmatisches Problem ist, hat dieses doch erhebliche Auswirkungen auf die Praxis. Insoweit sollten sich die Mitarbeiter dieser Problematik bewusst sein, dass gedachte Ansprüche mitunter deswegen nicht mehr durchgesetzt werden können, wenn die Bezugnahme nicht eindeutig ist. Diese Rechtsprechung sollten die Mitarbeiter deswegen unbedingt im Hinterkopf behalten, wenn es um das Berechnen von (monetären) Ansprüchen geht!