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Urlaubsrecht – Urlaubsabgeltung und Ausschlussfristen

Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 07. Juli 2020 entschieden, dass die Ansprüche auf Urlaubsabgeltung und sonstige Ansprüche zu trennen voneinander seien (9 AZR 323/19).

Verschiedene Streitgegenstände: Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung sei gesondert geltend zu machen, könne nicht zusammen mit anderen Ansprüchen geltend gemacht werden.

Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! So ist der Anspruch auf Urlaubsabgeltung beispielsweise zu trennen von dem Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Insoweit handelt es sich um verschiedene Gegenstände und muss auch gesondert geltend gemacht werden!

Von | 2020-12-10T17:03:33+01:00 10. Dezember 2020|Arbeitsrecht|