Grundsatz: Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 03. Juni 2021 entschieden, dass Frauen und Männer grundsätzlich gleich zu vergüten seien (C-624/19).
Voraussetzung: Es habe sich um „gleiche Arbeit“ bzw. um „gleichwertige Arbeit“ zu handeln.
Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Die monetäre Gleichbehandlung der Geschlechter sollte eine Selbstverständlichkeit sein – dennoch ist es wichtig, dass der Europäische Gerichtshof (erneut) darauf hingewiesen hat!