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Vergütung – Entgeltgleichheit

Grundsatz: Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 03. Juni 2021 entschieden, dass Frauen und Männer grundsätzlich gleich zu vergüten seien (C-624/19).

Voraussetzung: Es habe sich um „gleiche Arbeit“ bzw. um „gleichwertige Arbeit“ zu handeln.

Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Die monetäre Gleichbehandlung der Geschlechter sollte eine Selbstverständlichkeit sein – dennoch ist es wichtig, dass der Europäische Gerichtshof (erneut) darauf hingewiesen hat!

Von | 2021-06-12T13:20:05+02:00 12. Juni 2021|Arbeitsrecht|