Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 17. Dezember 2020 entschieden, dass eine Bonusregelung im Arbeitsvertrag, die gesondert in Form einer Zielvereinbarung erfolgt, einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des Höchstbonus begründen könnte (8 AZR 149/20).
Fall: Das Bundesarbeitsgericht hat dem Mitarbeiter 90% der Zusatzvergütung zugesprochen, ohne dass dieser zusätzliche Leistungen erbringen musste – da das Gericht davon ausging, dass dieser die Ziele erreicht hätte.
Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Wenn Bonuszahlungen entsprechend vereinbart worden sind, ist es nur konsequent, dass diese – auch vom Mitarbeiter – auch im Anspruch entstehen können!