Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 25. Juni 2020 entschieden, dass neben Arbeitnehmern auch Selbstständige das Recht hätten, basierend auf dem Entgelttransparenzgesetz, zu erfahren, was andere vergleichbare Selbstständige in dem Unternehmen an Vergütungen beziehen (8 AZR 145/19).

Dogmatik: Der personelle Anwendungsbereich des Entgelttransparenzgesetzes erlaube dies.

Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Es ist nicht ersichtlich, warum das Entgelttransparenzgesetz sich nur auf Arbeitnehmer bezieht. Wenn es zwischen dem Unternehmen und dem Selbstständigen eine so enge Bindung gibt, dass ein Näheverhältnis besteht, begründet sich damit auch das Recht des Selbstständigen auf Gleichbehandlung.