Grundsatz: Mit Urteil vom 07. Dezember 2018 entschied das Arbeitsgericht Krefeld, dass das Verteilen von Flyern einer Betriebsratsgruppierung zulässig ist, auch wenn die Flyer nicht vom gesamten Betriebsrat autorisiert wurden (2 Ca 1313/18).
Hintergrund: Das Landesarbeitsgericht machte deutlich, dass eine Regelung, die das Verteilen solcher Flyer verbiete nicht zulässig sei.
Rechtsfolge: Einzelne Gruppierungen innerhalb des Betriebsrats dürfen Flyer mit selbst gewähltem Inhalt verteilen, auch wenn diese nicht die allgemeine Zustimmung des Betriebsrats haben.