Grundsatz: Aus einer Mitteilung der Bundesregierung vom 26. Juni 2018 heißt es, dass die Mindestlohnkommission folgenden stufenweisen Anstieg des Mindestlohns empfohlen hat: Zum 01. Januar 2019 kann der Mindestlohn von 8,84 Euro auf 9,19 Euro und zum 01. Januar 2020 auf 9,35 Euro Brutto je Zeitstunde angehoben werden. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will den Vorschlag mit einer Verordnung umsetzen.

Hintergrund: Der Mindestlohn habe zu einer deutlichen Steigerung bei den unteren Einkommen geführt, vor allem bei Frauen, Arbeitnehmern in Ostdeutschland und Beschäftigten ohne Ausbildung, so Heil. Bis 2020 steigt der Mindestlohn somit um fast 5,8 %.

Alle zwei Jahre entscheidet die Mindestlohn-Kommission über die Höhe des Mindestlohns und betrachtet dabei vor allem ob er den Beschäftigten einen angemessenen Mindestschutz bietet, fairen Wettbewerb ermöglicht und die beschäftigten nicht gefährdet.

  • Die Mindestlohnkommission besteht aus je drei stimmberechtigten Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, zwei beratenden Wissenschaftlern und einem Vorsitzenden. Die Mitglieder werden alle fünf Jahre von den Spitzenorganisationen der Tarifpartner gestellt und dann von der Bundesregierung berufen.

Rechtsfolge: In den kommenden zwei Jahren könnte der Mindestlohn um fast 5,8% ansteigen und 2020 bereits bei 9,35 Euro Brutto je Zeitstunde liegen.