Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Hessen hat mit Urteil vom 07. Mai 2019 entschieden, dass der Arbeitgeber nicht mit Nichtwissen Vergütungsansprüche bestreiten kann (18 Sa 16699/18).
Begründung: Der Arbeitnehmer trage jedenfalls dann ausreichend vor, wenn er seine erbrachte Tätigkeit festhalte und darauf verweise.
Praxistipp: Dieses Urteil steht in einem schwierigen dogmatischen Spannungsverhältnis: Ob Vergütungsabrechnungen Wissens- oder Willenserklärungen darstellen. Insoweit bleibt es in der nächsten Zeit abzuwarten, ob und wie auf diese Entscheidung eingegangen und Bezug genommen wird.