Grundsatz: Das Landessozialgericht Niedersachen-Bremen hat mit Urteil vom 26. März 2019 entschieden, dass eine Urlaubsabgeltung in voller Höhe zum Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs führe (L 7 AL 171/17).
Begründung: Es sei eine finanzielle Leistung, die es bei der Bewertung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld zu berücksichtigen gelte.
Praxistipp: Dieses Urteil sollte jedem Arbeitnehmer bekannt sein, der Arbeitslosengeld beantragen will bzw. bezieht.