Grundsatz: Der Bundestag hat am 07. Mai 2020 eine coronabedingte Reform des Elterngeldes verabschiedet.

Reform:

  1. Möglichkeit des Aufschiebens der Elterngeldmonate
  2. Absicherung des Partnerschaftsbonus
  3. Vermeidung der Reduzierung des Elterngelds durch Corona-Hilfen