Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 28. Juli 2020 entschieden, dass das Inkrafttreten einer Betriebsvereinbarung nicht von der Zustimmung der Belegschaft abhänge (1 ABR 4/19).

Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Das Verhältnis der Betriebsparteien zueinander aber auch gegenüber Dritten ist geprägt dadurch, dass das Betriebsratsamt kein imperatives Mandat ist! Damit wird sichergestellt, dass keine Weisungen von Dritten notwendig sind. Deswegen ist es auch nur folgerichtig, dass das Inkrafttreten einer Betriebsvereinbarung nicht von der Belegschaft abhängt.