Grundsatz: Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert den Einsatz von speziellen Staatsanwälten, um die Betriebsratswahlen zu schützen – vor Behinderungen und Störungen durch Arbeitgeber (Juli 2020).
Praxistipp: Diese Ansicht überzeugt dogmatisch! Die Betriebsratswahl ist so wichtig, ohne sie gäbe es keine Betriebsräte in den Betrieben. Deswegen ist es nur überzeugend und folgerichtig, dass die „Geburtsstunde“ von Betriebsräten auch rechtsstaatlich abgesichert ist – und durch speziell für diese Tätigkeit arbeitenden Staatsanwälte geschützt wird!