Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 28. Mai 2020 entschieden, dass eine Entschädigung von 1,5 Bruttomonatsentgelten dann angemessen sei für eine verbotene Benachteiligung bei Einstellungen, wenn den Arbeitgeber kein weiteres Verschulen vorgeworfen werden könnte (8 AZR 170/19).

Richtwert: Dies sei dann angemessen.

Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Diese Rechtsprechung ist praxistauglich, um in den Fällen von Entschädigungen bei Diskriminierungsfällen als Maßstab der Beurteilung für herangezogen zu werden!