Grundsatz: Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat mit Bescheid vom 05. Mai 2021 entschieden, dass eine 15-tägige Quarantäne zu einem Verlust des Vergütungsanspruchs führen könne (7 K 21.210).
Dogmatik: Bei diesem Zeitraum handele es sich nicht mehr um einen „verhältnismäßig nicht erheblichen“ Zeitraum i.S.d. § 616 S. 1 BGB. Insoweit sei auch ein nur anteiliger Abzug nicht möglich.
Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! § 616 S. 1 BGB ist sehr restriktiv auszulegen, mithin werden enge Grenzen aufgestellt für die zeitliche Beurteilung. Bei einem Zeitraum von mehr al einem halben Monat kann nicht mehr von einem „verhältnismäßig nicht erheblichen“ Zeitraum gesprochen werden, sodass es nur folgerichtig ist, dass insoweit auch kein Vergütungsanspruch erwächst!