Grundsatz: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16. Februar 2023 entschieden, dass das individuelle Verhandlungsgeschick keine Rechtfertigung für die unterschiedliche Bezahlung von Männern und Frauen seien darf (8 AZR 450/21).

Gleichbehandlung: Nach Ansicht habe eine Frau einen Anspruch auf gleiches Entgelt für eine vergleichbare Tätigkeit, die ein Mann erbringe. Dies gelte auch dann, wenn der Mann bei den Gehaltsverhandlungen ein besseres Verhandlungsgeschick gezeigt habe

Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt nicht dogmatisch! In Deutschland herrscht die Vertragsfreiheit – und diese gilt es auch zu schützen! Wenn einer sich besser „verkauft“ bei Verhandlungen, warum sollen dann andere davon profitieren? Dies hat nichts mit Geschlechtern zu tun, sondern mit Auftreten. Wenn diese Entscheidung eine Grundsatzentscheidung wird, wofür sollte es denn noch (tarifvertragliche) Entgeltgruppen geben? Dann wird die Grundlage für einen – auf die jeweilige Tätigkeit bezogenen – Einheitslohn gezahlt und damit würden Grundsätze des Rechts einfach ausgeheblt werden. Dies darf nicht passieren! Diese Rechtsprechung sollten daher alle Arbeitgeber und Mitarbeiter kennen!