Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht München hat mit Urteil vom 26. August 2021 entschieden, dass ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiter aus HomeOffice zurückholen dürfe (3 SaGa 13/21).

Weisungsrecht: Dem Arbeitgeber begründe sich insoweit ein Weisungsrecht. Im Besonderen habe sich aus der Zeit im HomeOffice kein Anspruch auf Fortsetzung begründe.

Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Besonders in der aktuellen Zeit einer Pandemie sind die Mitarbeiter zwar in HomeOffice geschickt worden, daraus begründet sich allerdings kein grundsätzliches Recht auf HomeOffice! Dementsprechend kann der Arbeitgeber sein Weisungsrecht ausüben und die Mitarbeiter aus deren HomeOffice wieder herausholen. Das ist dogmatisch rechtlich überzeugend und sollte daher den Mitarbeitern bewusst sein, dass dem Arbeitgeber das Recht zusteht, HomeOffice auch wieder zu beenden!