Grundsatz: Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 08. Dezember 2021 entschieden, dass ein Sturz im Homeoffice ein Arbeitsunfall sei (B 2 U 4/21).
Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung: Wer morgens zuhause auf dem Weg vom Bett zum Schreibtisch (Homeoffice) stürze, genieße den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz da es sich um einen Arbeitsunfall handele.
Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Wenn die Mitarbeiter von zuhause aus arbeiten (müssen), besonders in Zeiten einer Pandemie, dann dürfe der Versicherungsschutz nicht von (eigenen oder betrieblichen) Räumlichkeiten abhängen. Alles andere wäre eine erhebliche Schlechterstellung und damit nicht zu vereinbaren mit Grundsätzen eines Sozialstaats. Diese Rechtsprechung sollten alle Mitarbeiter kennen, die (aktuell) von zuhause aus arbeiten (müssen)!