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Arbeitszeit – Erweiterung des erleichterten Zugangs von Kurzarbeit

Erleichterter Zugang von Kurzarbeit: Während Corona wird den Arbeitgebern die Beantragung von Kurzarbeit erleichtert

Verlängerung: Um klare Perspektiven zu schaffen, hat das Bundeskabinett am 24.3.2021 den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld um drei Monate bis zum 30.6.2021 verlängert – allerdings nur für die Betriebe, die bis zum 31.3.2021 Kurzarbeit eingeführt haben (Bundesregierung, März 2021)

Von | 2021-04-01T11:27:52+02:00 1. April 2021|Arbeitsrecht|