Grundsatz: Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 02. März 2023 entschieden, dass ungarischen Lokführern tägliche und wöchentliche Ruhezeiten zustünden (C-477/21).
Ruhezeiten: Dies sei so auch mit dem Unionsrecht vereinbar!
Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Arbeitnehmern stehen zu deren Schutz Ruhezeiten zwischen Ende und Beginn der täglichen Schicht zu. Insoweit ist es nur konsequent, dass der Europäische Gerichtshof diesen – auch unionsweiten – Schutz bestätigt hat. Alles andere wäre wider sozialstaatsrechtliche Grundsätze! Diese Rechtsprechung sollten (dennoch) alle Arbeitgeber und Mitarbeiter kennen!