Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 19. Juni 2018 (Az.: 9 AZR 3/18) entschieden, dass bei der Berechnung auf das Einkommen im Urlaubszeitraum abzustellen ist, nicht auf das Einkommen im Zeitpunkt der Auszahlung.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 19. Juni 2018 (Az.: 9 AZR 3/18) entschieden, dass bei der Berechnung auf das Einkommen im Urlaubszeitraum abzustellen ist, nicht auf das Einkommen im Zeitpunkt der Auszahlung.