Grundsatz: Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 19. Dezember 2019 entschieden, dass die Betriebsrenten vor unverhältnismäßigen Kürzungen sicher seien (C-168/18).

Praxistipp: Dieses Urteil sichert die Absicherung vieler Arbeitnehmer, die Anwartschaften betrieblicher Altersversorgung erworben haben!