Betriebsrätestärkungsgesetz: Das Bundeskabinett hat am 31.3.2021 den Entwurf des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes beschlossen (Bundeskabinett, März 2021)
Inhalt:
- Unabhängig von Corona sollen Betriebsräte auch weiterhin Kommunikationsmittel für ihre Betriebsratsarbeit (Betriebsratssitzungen inkl. Beschlussfassungen, Betriebsversammlungen) nutzen können, allerdings unter dem Vorrang der Präsenzsitzungen (die abzuhalten sind, wenn ¼ der Mitglieder dies einfordert)
- Abschluss von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen soll mit qualifizierten elektronischen Signaturen
- Ausweitung des vereinfachten Wahlverfahrens – Zahl der erforderlichen Stützunterschriften wird reduziert
- Aktive und passive Wahlrecht nur noch abhängig vom Status Auszubildender, nicht vom 25. Lebensjahr
- Anfechtung der Betriebsratswahl wegen Fehler in der Wählerliste wird eingeschränkt
- besonderer Kündigungsschutz für die Initiatoren einer Betriebsratswahl
- Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit
- Die Beteiligungsrechte bei der Gestaltung von Arbeitsumgebung und Arbeitsabläufen auch dann greifen, wenn Künstliche Intelligenz (KI) im Betrieb eingesetzt werden soll
- Bei Fragen der beruflichen Bildung sollen Arbeitgeber und Betriebsrat künftig die Einigungsstelle um Vermittlung anrufen können, wenn sie sich nicht über konkrete Maßnahmen einigen können
- Festlegung, dass bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Betriebsrat grundsätzlich der Arbeitgeber „Verantwortlicher“ i.S.d. Datenschutzrechts ist