Das Arbeitsgericht Frankfurt a.M. hat am 18. April 2018 beschlossen (Az.: 14 BVGa 206/18), dass es für die Bildung eines Betriebsrats für fliegendes Personal keines Tarifvertrages bedarf!
Das Arbeitsgericht Frankfurt a.M. hat am 18. April 2018 beschlossen (Az.: 14 BVGa 206/18), dass es für die Bildung eines Betriebsrats für fliegendes Personal keines Tarifvertrages bedarf!