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Diskriminierung bei der Stipendienvergabe

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 15. November 2018 (Az.: C-457/17) entschieden, dass keine mittelbare Diskriminierung aufgrund der

  1. Rasse oder
  2. ethnischen Herkunft

im Sinne dieser Vorschrift (§ 3 AGG) vorläge, wenn eine in einem Mitgliedstaat ansässige private Stiftung von ihr vergebene Stipendien, die juristische

  • Forschungs- oder
  • Studienvorhaben

im Ausland fördern sollen, Bewerbern vorbehält, die in diesem Mitgliedstaat eine juristische Prüfung bestanden haben

Von | 2018-11-29T20:55:40+01:00 29. November 2018|Arbeitsrecht|