Grundsatz: Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 23. Oktober 2019 entschieden, dass eine eigentlich verfristete Kündigungsschutzklage jedenfalls dann doch vom Arbeitsgericht zugelassen werden kann, wenn das Gericht den Verfahrensfortgang begehrt, mithin in der Sache entscheiden will (5 Sa 134/19).
Praxistipp: Dieses Urteil ist widersprüchlich zu dem Gesetzestext und dürfte in der Praxis mit größter Vorsicht zu genießen sein! Das richterliche Gestaltungsrecht wird hier doch sehr erheblich in den Vordergrund gestellt. Auch wenn der Grundsatz Rechtsfrieden zu finden damit unter Umständen gestärkt wird, so muss doch abgewartet werden, ob dieses Urteil sich in der Praxis durchsetzen kann (bzw. darf?)!