Grundsatz: Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 18. November 2020 entschieden, dass Männer zwar grundsätzlich auch im Kontext von Mutterschaftsurlaub nicht diskriminiert werden dürften – eine Ungleichbehandlung aber unter Umständen erlaubt sei (C-462/19).

Erlaubte Ungleichbehandlung: Die Mütter werden gegenüber den Vätern bevorzugt, wenn der (Mutterschafts-)Urlaub „die Mut­ter nicht in ihrer Ei­gen­schaft als El­tern­teil, son­dern so­wohl hin­sicht­lich der Fol­gen der Schwan­ger­schaft als auch hin­sicht­lich ihrer Mut­ter­schaft be­trifft“.

 

Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Sicherlich darf keine Ungleichbehandlung zwischen den Geschlechtern erfolgen – und auch Männer haben das grundsätzliche Recht auf „Mutterschaftsurlaub“. Aber sollte der Mutter den Urlaub begehren aufgrund der unmittelbaren Konsequenz und Folge der Schwangerschaft bzw. hinsichtlich ihrer Mutterschaft, dann überwiegt dieses Begehren.