Grundsatz: Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 18. November 2020 entschieden, dass Männer zwar grundsätzlich auch im Kontext von Mutterschaftsurlaub nicht diskriminiert werden dürften – eine Ungleichbehandlung aber unter Umständen erlaubt sei (C-462/19).
Erlaubte Ungleichbehandlung: Die Mütter werden gegenüber den Vätern bevorzugt, wenn der (Mutterschafts-)Urlaub „die Mutter nicht in ihrer Eigenschaft als Elternteil, sondern sowohl hinsichtlich der Folgen der Schwangerschaft als auch hinsichtlich ihrer Mutterschaft betrifft“.
Praxistipp: Diese Entscheidung überzeugt dogmatisch! Sicherlich darf keine Ungleichbehandlung zwischen den Geschlechtern erfolgen – und auch Männer haben das grundsätzliche Recht auf „Mutterschaftsurlaub“. Aber sollte der Mutter den Urlaub begehren aufgrund der unmittelbaren Konsequenz und Folge der Schwangerschaft bzw. hinsichtlich ihrer Mutterschaft, dann überwiegt dieses Begehren.