Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 17. Oktober 2018 (Az.: 5 AZR 553/17) entschieden, dass die Reisezeit (Hin- und Rückreise) bei Auslandsentsendung wie Arbeitszeit zu vergüten seien.
Hinweis: Die konkrete Urteilsbegründung bleibt abzuwarten! Ein weiterer Beitrag nach der Urteilsverkündung wird hier folgen!